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Haus der vhsrt
Spendhausstr. 6
72764 Reutlingen
Simone Legnaro
info@musikschule-reutlingen.de
Tel.: 07121 336-144
Haus der Volkshochschule Reutlingen
Spendhausstr. 6
Raum 3.09
72764 Reutlingen
Montag bis Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 - 15:00 Uhr
Take five ist das flexible Unterrichtsangebot der Reutlinger Musikschule für Erwachsene.
Sie kennen das: Sie haben Familie, sind im Beruf engagiert und möchten ihre einmal erworbenen musikalischen Kenntnisse auffrischen oder auch neu mit dem Musikunterricht beginnen. Ein regelmäßiger, wöchentlicher Unterricht lässt sich jedoch aus Termingründen nicht einrichten. - Dann ist das Gutscheinheft take 5 genau das Richtige für Sie.
Vielleicht möchten Sie diese zeitgemäße Unterrichtsform gar nicht für sich selbst nutzen, sondern verschenken? - Bestimmt eine schöne Idee!
take 5 facts
1 Unterrichtsblock = 5 Unterrichtseinheiten zu je 30 oder 45 Minuten, die Sie in einem Zeitraum von 3 Monaten einlösen. Mit dieser Regelung verhelfen wir Ihnen zu einer „lockeren Kontinuität“, um Fortschritte und damit Zufriedenheit zu erzielen.
Variante 1
5 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (206,00 €) - neuer Preis gilt ab 01.10.2023
Variante 2
5 Unterrichtseinheiten zu je 30 Minuten (148,00 €) - neuer Preis gilt ab 01.10.2023
Unsere Bankverbindung:
Musikschule der VHS Reutlingen
Kreissparkasse Reutlingen IBAN: DE 78 6405 0000 0000 0882 28
BIC: SOLA DE S1 REU Stichwort: „take five“
Sobald die Anmeldung eingegangen ist und Sie den Unterrichtsbeitrag bezahlt haben, erhalten Sie ein Heft mit fünf nummerierten Unterrichtsschecks. Eine Lehrkraft unserer Musikschule vereinbart mit Ihnen dann den ersten Unterricht. Bitte denken Sie daran, bei jeder Unterrichtsstunde einen Scheck einzulösen! Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin ausnahmsweise einmal nicht einhalten können, so haben Sie die Möglichkeit, bis zum Abend vorher direkt bei der Lehrkraft abzusagen. Andernfalls verfällt der Unterrichtsscheck.
Diese Unterrichtsstunden müssen in einem Zeitraum von 3 Monaten nach Starttermin (bei Starttermin Juni oder Juli 4 Monate) eingelöst werden. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten verfallen nach diesem Zeitraum ersatzlos. Eine Kostenerstattung für verfallene Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen.